Grundregeln für das Führen des Bautagebuchs

© Wolfram Oehms

Diese Grundregeln für das Führen des Bautagebuchs haben sich in der Praxis des Bauens bewährt und gelten deswegen als Empfehlung für Bauleiter.

 1. Das Bautagebuch sollte stets zeitnah am Tag der Baubegehung geschrieben werden.

 2. Maßgeblicher Autor des Bauberichtes sollte die Person sein, welche die Baubegehung durchgeführt hat.

 3. Die inhaltliche Ausführlichkeit der Dokumentation korreliert mit deren Glaubwürdigkeit und Beweiskraft.

 4. Eine hohe Frequenz qualitativer Dokumentation, erhöht die Beweiskraft.

 5. Je genauer die textlichen Beschreibungen mit Fotos, Lieferprotokollen und weiteren Dokumentationsteilen übereinstimmen, desto schlüssiger wird das Gesamtwerk.

 6. Vorausschauende Dokumentation derjenigen Umstände die voraussichtlich Streitgegenstand werden, wie Mängel oder Schäden.

 7. Anfertigen von Fotos und zeichnerischen Darstellungen - idealerweise mit Maßangaben - von Bereichen, die später verdeckt werden und nicht mehr sichtbar sind (Stromleitungen, Rohre etc.).

 8. Der Versand eines jeden Bauberichtes an die Beteiligten noch am Tag der Baubegehung, oder einen Tag danach, beweist verantwortungsvolles und gewissenhaftes Arbeiten des Bauleiters.

 9. Jeder Baubericht soll eine fortlaufende, unveränderliche Nummer haben. Muss ein Bericht korrigiert und erneut versendet werden wird die Nummer beibehalten und mit einem Index versehen (Bericht 20 wird zu 20a).

10. Ein Baubericht soll nach dem Versand einen technischen Schreibschutz erhalten (Baubericht abschließen), um der Gefahr eines Manipulationsvorwurfes entgegenzuwirken.

11. Wird das Bautagebuch digital geführt, sollten täglich Daten auf dauerhaften Datenträgern gesichert werden.

12. Werden im Bautagebuch persönliche Daten von beteiligten Personen erfasst, so ist auf Konformität mit den Datenschutzbestimmungen zu achten und von den Betroffenen das Einverständnis hierzu einzuholen.