Wissen für Architekten: Haftung bei mangelhaft geführtem Bautagebuch

Die Wichtigkeit eines regelmäßig geführten Bautagebuches ist schon an der Vielzahl der damit verbundenen Urteile erkennbar.

Bauleitende Architekten und Ingenieure haften nämlich oft auch anteilig für Fehler von Baufirmen, wenn sie z.B. nicht anhand eines ordnungsgemäß geführten Bautagebuches beweisen können, dass sie eine Anweisung erteilt haben, welche eine mangelhafte Ausführung und den daraus resultierenden Schaden verhindert hätte. Auch bei Unfällen kann es zu Haftungsproblemen für Bauleiter kommen, da diese die Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften kontrollieren und ggf. einfordern müssen. Für den Beweis, dass Verstöße gegen diese Vorschriften und daraus resultierende Gefahrenquellen umgehend gerügt wurden, ist das Bautagebuch das Instrument der Wahl.

Der Architekt ist verpflichtet, ein Bautagebuch zu führen

Das Führen des Bautagebuches ist eine der Grundleistungen nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und gehört damit zu den Pflichten des Bauleiters gegenüber dem Bauherrn, der Bauherr hat demnach einen Anspruch darauf und darf bei Versäumnis das Honorar kürzen. Das Oberlandesgericht Celle hat über den Honoraranspruch eines Architekten entschieden, der während seiner Bauleitung kein Bautagebuch geführt hatte. Der Bauherr hatte daraufhin das Honorar gekürzt und zwar zu Recht, wie das OLG Celle entschieden hat (Urt. v. 10.11.2005 - 16 U 68/04). Das Bautagebuch diene den Interessen des Bauherrn und solle in zuverlässiger Weise Leistungen, Lieferungen und Tätigkeiten der verschiedenen Unternehmer unter Beachtung des personellen Einsatzes sowie die Arbeitsbedingungen auf der Baustelle festhalten. Weiterhin sei das Bautagebuch im Falle von Streitigkeiten ein wichtiges Beweismittel. Der Fall macht darüber hinaus den Standpunkt deutlich, den einige Architekten zu diesem Thema vertreten: im vorliegenden Fall sah der Architekt das Bautagebuch als „bedeutungslos“ und eine „persönliche Angelegenheit des Architekten“ an. Dem hat das OLG Celle eine klare Absage erteilt und den hohen Stellenwert des Bautagebuches deutlich herausgestellt.

Die Dokumentation der Baustelle ist aber nicht nur aus den genannten Gründen sinnvoll, sie ist auch eine der Grundleistungen nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und gehört damit zu den Pflichten des Bauleiters gegenüber dem Bauherrn. Durch den massiven Zeitdruck, dem Bauleiter oft ausgesetzt sind, fällt diese essentielle Aufgabe häufig unter den Tisch. Dies ist vermeidbar mit Hilfe von Software, welche die wiederkehrenden Prozesse soweit automatisiert, dass sich der erforderliche Zeitaufwand deutlich reduzieren lässt.

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